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Diese Schuhorthese kann am Schuh angebracht werden zur Veränderung der Fuß- oder Beinstellung. Dies ist im Rehabereich oftmals notwendig um eine Beinlängendifferenz auszugleichen, als Innen- oder
Außenranderhöhung oder als Absatzerhöhung, wenn der Fuß des Patienten z.B. nach einer Achillessehnenruptur in Spitzfußstellung gebracht werden muss. Normalerweise wird in so einem Fall der Schuh des Patienten
abgeändert.
Im Reha- und Therapiebereich gibt es Situationen, wo übergangsweise oder zu therapeutischen Zwecken Veränderungen am Schuh vorgenommen werden müssen. Eine abnehmbare Schuhorthese hat Vorteile,
wenn die Veränderungen nur temporär notwendig sind. Ein solcher Fall liegt vor, z.B. wenn bei einem Patienten im Sitzen und Stehen eine unterschiedliche Schuhhöhe erforderlich ist, wie bei Beinlängendifferenz im
Oberschenkel. Bei Patienten, die normalerweise ausschließlich sitzen z.B. im Rollstuhl kann dann zu therapeutischen Zwecken die Schuhorthese nachträglich am Schuh angebracht werden.
Es ist möglich, die
gesamte Schuhorthese oder Teile davon als Formteil aus geschäumtem, gespritztem oder vulkanisiertem Material oder Schaum herzustellen z.B. aus PUR- Schaum. Ebenso ist es möglich, die Verschlussriemen und die
Verschlüsse direkt am funktionellen Teil zu befestigen oder direkt anzuspritzen.
Mit Hilfe der abnehmbaren Schuhorthese ist es möglich im Rehabereich die Patienten probeweise, oder zu therapeutischen Zwecken mit veränderter Fuß- oder Beinstellung gehen oder stehen zu lassen. Bei
vorgefertigten Teilen ist diese Veränderung ohne Zeitverzug möglich, was u.U. zu einer Verkürzung des Krankenhausaufenthalts führt und so Kosten spart.
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